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Timco® Holz-Beton-Verbund

Sanierung | Umbau | Neubau

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Statische Bemessung des Verbundtragwerks

 Grundsätzlich
Jeder Ingenieur / Statiker kann Timco® Holz-Beton-Verbund auf der Grundlage des Elastischen Verbundes rechnen. Unterstützung bietet dazu die Timco® Bemessungs-Software auf Excel®-Basis. Diese Bemessungs-Software steht unter
Downloads kostenlos zur Verfügung. Der Ingenieur / Statiker haftet für die Richtigkeit seiner statischen Bemessungen. Auf jedem Bemessungsblatt ist die Verteilanordnung der Timco® Verbundelemente zu sehen. Zusätzlich wird eine Verteilanordnung erstellt, die für die Weitergabe an das Baustellenpersonal gedacht ist.

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen sind die Bemessungs-Grundlagen in den jeweiligen europäischen Ländern unterschiedlich. In den meisten Ländern ist eine bauaufsichtliche Zulassung maßgebend. Bitte achten Sie daher beim Download auf die richtige Auswahl der landesspezifischen Software. Für die Schweiz und Liechtenstein zum Beispiel sind keine Zulassungsbeschränkungen zu beachten

 Sonderfälle und der Timco® Holz-Beton-Verbund
Für die Lösung spezieller Probleme werden Sie auf Wunsch von unseren
besonders geschulten Timco® Partner-Ingenieuren mit zusätzlicher
Spezial-Software untersützt.

Der Timco® Partner-Ingenieur haftet für seine statischen Bemessungen.
Die Abrechnung dieser Leistungen erfolgt direkt durch den Timco® Partner-Ingenieur.


Nachweis der Tragsicherheit und Nachweise in Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit für Holz-Beton-Verbundtragwerke

 Tragwerke müssen eine ausreichende Tragsicherheit gegenüber Einwirkungen während ihrer Nutzung aufweisen. Üblicherweise gilt diese Forderung durch das Einhalten der Werte aus der Timco® - Zulassung als erfüllt und muss nicht extra nachgewiesen werden.

 Zusätzlich können Nachweise in Grenzzuständen der Gebrauchstauglichkeit erforderlich werden. Hierzu zählen

- Schwingungs-Nachweis
- Schallschuz-Nachweis
- Wärmeschutz-Nachweis
- Brandschutz-Nachweis (Feuerwiderstandsdauer)

 Der einzelne Nachweis kann entweder nach DIN oder nach Eurocode erfolgen. Innerhalb eines Nachweises darf dann kein Wechsel von einer Norm zu einer anderen Norm erfolgen. Dies gilt auch für die statische Bemessung des Tragwerks.